Sonnenhof Schwäbisch Hall

Diakoneo ermöglicht mit dezentralen, regionalen Angeboten Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Ziel dabei ist ein gelingendes und möglichst selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben im Rahmen der individuellen Persönlichkeit und der jeweiligen Kompetenzen – denn alle Menschen haben die gleichen Rechte.  

Der Sonnenhof in Schwäbisch Hall im Raum Hohenlohe-Franken hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung, die ihrem jeweiligen Bedarf entsprechenden Hilfen anzubieten und auch ihre Angehörigen zu begleiten. Unsere Angebote bieten wir in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe an. Dazu beschäftigen wir circa 1000 Mitarbeitende, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen spezialisiert haben und sich kontinuierlich weiterbilden. In der Heilerziehungspflege und der Heilerziehungsassistenz bilden wir zudem Fachkräfte aus.  

Kontakt

Diakoneo Sonnenhof Schwäbisch Hall gGmbH
Sudetenweg 92
74523 Schwäbisch Hall

Tel. +49 791 / 500 - 0
Fax +49 791 / 500 - 200
E-Mail: info@sonnenhof-sha.de

Spenden

Der Sonnenhof bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für verschiedene Menschen. Mit Ihrer Spende machen Sie es möglich, auf individuelle und besondere Erfordernisse gezielt einzugehen.

Helfen Sie mit – damit wir auch zukünftig Menschen mit Behinderung erweiternde Perspektiven bieten können!

Für jede Spende erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.

 

Spendenkonto:

Diakoneo Sonnenhof Schwäbisch Hall gGmbH
Baden-Württembergische Bank
Konto 4161000
BLZ 60050101
IBAN DE096005010100041610 00
BIC SOLADEST600

 

Online Spenden

Wohnen

Der Bereich Wohnen bietet erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung ein Wohnangebot mit sehr guter Lebensqualität. Dabei werden sie, wo nötig, von unseren Mitarbeitenden im Alltag unterstützt. Ziel ist es, größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen, um die eigenen Vorstellungen und Wünsche verwirklichen zu können.  

Tagesförderstätten

Im Bereich Tagesförderstätten (TFS) üben Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Beschäftigung aus. Tagesförderstätten sind eine wichtige Bereicherung des Alltags und ein wichtiges Stück Lebensqualität.

Für jede*n Beschäftigte*n werden die Arbeiten so angepasst, dass er sie gut bewältigen kann. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Selbstwertgefühls.

In den Tagesförderstätten gibt es auch therapeutische Hilfen und eine medizinisch-pflegerische Versorgung.

Schule

Derzeit unterrichten wir an unserer Schule circa 300 Schüler*innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Bedürfnissen. Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (ehemals Sonnenhofschule) ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule für den Landkreis Schwäbisch Hall und Ausbildungsschule (Studien- und Fachseminar für Sonderpädagogik).

Außerdem finden Sie an unserer Schule die Sonderpädagogische Beratungsstelle für Frühförderung und die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation. 

Offene Hilfen 

Im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall und Crailsheim bieten wir für unterschiedliche Personenkreise verschiedene Formen der ambulanten Unterstützung und Hilfe.

Darunter fallen unsere ambulant begleiteten Dienste, betreutes Wohnen in Familien, Trainingswohnen, ambulant betreutes Wohnen, Kurzzeitunterbringung sowie die interdisziplinäre Frühförderstelle, der KiTa-Integrationsfachdienst und die Beratungsstelle für Menschen mit Körperbehinderung. 

Kindergarten

Die Sonnenhofkindergärten bieten Plätze für Kinder mit geistiger, körperlicher oder mehrfachen Behinderung sowie für Kinder mit deutlichem Entwicklungsrückstand an. Außerdem ist der Sonnenhof Träger von integrativen Gruppen.

Sie finden uns an den Standorten Schwäbisch Hall-Teurershof, Schwäbisch Hall-Rollhof und in Gaildorf. Wir begleiten jedes Kind partnerschaftlich und individuell in überschaubaren Gruppen und gegebenenfalls in Einzelförderung. 

Freizeit

Unsere Bewohner*innen können aus einer Vielzahl von Angeboten aus Sport, Bewegung, Musik, Theater, Kreativität und Entspannung auswählen. Hinzu kommt unser Angebot an organisierten Urlaubsreisen und kulturellen Highlights wie Konzerten, Museums- und Theaterbesuchen und vieles mehr. 

 

Wir stellen uns vor

Gemeinsam stellen Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen des Sonnenhofes in einem Kurzfilm ihren Wohn- und Arbeitsplatz vor.

zum Video

Die Künstlergruppe tausendgrün, die im Jahr 2001 entstanden ist, bietet im Rahmen von Kunstangeboten, ein inklusives Angebot für Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf an.
„Der moderne Künstler so scheint mir, gestaltet eine innere Welt und bringt sie zum Ausdruck – mit anderen Worten – er drückt Energie, Bewegung und andere innere Kräfte aus.  Jeder gute Maler malt, was er ist.“
Jackson Pollock, 1957


Freiwillig Soziales Jahr

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sonnenhof bedeuten zwölf spannende Monate, um

  • neue Menschen kennen zu lernen
  • für sich und Andere etwas zu tun
  • sich selbst herauszufordern
  • vielseitige Einblicke in einen anderen Lebens- und Aufgabenbereich zu bekommen
  • sich persönlich und fachlich weiterzubilden
  • sich beruflich zu orientieren
  • etwas Sinnvolles zu tun

Zusätzlich gibt es jede Menge kreative, sportliche und politische Begleitangebote.
Ein Einsatz, der sich lohnt!

Du begleitest Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem Alltag:
bei der Pflege, bei der Arbeit, in der Schule, in der Freizeit

In diesen Bereichen kannst Du bei uns einen Freiwilligendienst (FWD) leisten:

  • Wohngruppe mit Kindern und Jugendlichen in Schwäbisch Hall
  • Wohngruppe mit Erwachsenen in Schwäbisch Hall, Gaildorf, Kupferzell
  • Tagesstruktur für Erwachsene in Schwäbisch Hall, Gaildorf
  • Schule
  • Kindergarten
  • Offene Hilfen in Schwäbisch Hall und Crailsheim
  • Freizeitpädagogik
  • Technischer Dienst

Du machst Deinen Freiwilligendienst bei uns und bekommst:

  • Taschengeld, Sozialleistungen, Verpflegungsgeld
  • Fahrtkostenzuschuss
  • 30 Tage Urlaub (bei einem FWD von 12 Monaten)
  • kompetente Anleitung und Begleitung
  • ein Seminar- und Bildungsprogramm

Jetzt bewerben!

Ehrenamtliches Engagement

Sie haben freie Zeit und Lust, sich ehrenamtlich, also bürgerschaftlich zu engagieren? Sie wollen für sich und andere etwas Sinnvolles tun?

Was Sie gewinnen, wenn Sie sich engagieren?

  • Sie bringen sich ein mit Ihren Fähigkeiten und Begabungen, mit Ihren Hobbies und beruflichen Kompetenzen.
  • Sie lernen etwas Neues.
  • Sie lernen andere Menschen kennen.
  • Und Sie bestimmen selbst, in welcher Regelmäßigkeit Sie wie viel Zeit schenken wollen.
  • Sie bauen für Menschen mit Unterstützungsbedarf eine Brücke in die Gesellschaft.

Sie sind beispielsweise Mitglied eines Vereins oder engagieren sich in der Kirchengemeinde – lassen Sie Menschen mit Unterstützungsbedarf daran teilhaben.

Wir alle wollen mitten drin statt außen vor sein!

Wir freuen uns über Ihr Interesse, über Ihre Bereitschaft Zeit zu schenken und auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Wir bieten Ihnen eine kompetente Einarbeitung an. Sie haben jederzeit eine Ansprechpartnerin, für Ihre Fragen, Wünsche und Anregungen.

Je nach Interesse und Bedürfnis können Sie Fortbildungen besuchen und Sie erhalten ein Zertifikat über Ihr Engagement bei uns im Sonnenhof. Während Ihres Engagements sind Sie gesetzlich unfallversichert. Auslagen wie z.B. Fahrtkosten bekommen Sie auf Wunsch erstattet.

Interessiert? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Gemeinsam überlegen wir, welcher Einsatzort für Sie der richtige ist.

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

Kontakt Medizinproduktesicherheit

Ansprechpartner für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV: 
Medizinproduktesicherheitsbeauftragte_r@sonnenhof-sha.de​​​​​​​

Was macht ein*e Medizinproduktesicherheitsbeauftragte*r?

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV)

§ 6 Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,

2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und

3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.