Wege ins Arbeitsleben

Ein Recht auf Arbeit

Alle Menschen haben Menschen-Rechte. Das Recht auf Arbeit gehört dazu. Menschen mit Behinderung sollen da arbeiten, wo alle Menschen arbeiten. Zum Beispiel: Im Krankenhaus, im Autohaus oder in einer Fabrik. Das nennt man den Ersten Arbeitsmarkt.

Immer mehr Betriebe stellen Menschen mit Behinderung ein. Aber nicht alle. So gibt es die Beschützenden Werkstätten. Diese Arbeitsplätze sind vom Gesetz garantiert. Hier arbeiten viele Menschen mit Behinderung. Menschen mit schwereren Behinderungen arbeiten in den Tagesförderstätten im Sonnenhof.