Der Sonnenhof

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Unser Leitbild
Unser Verständnis vom Menschen
Wir sind der Überzeugung, dass Gott alle Menschen gleichermaßen liebt. Ungeachtet ihrer Fähigkeit, ihres familiären Herkommens, ihres sozialen Standes sowie ihrer Nation, Kultur und religiösen Überzeugung.
Wir verstehen den Sonnenhof als bunte, friedliche und tolerante Gemeinschaft von Menschen mit und ohne Behinderung.
Grundlage unseres Arbeitens bilden die 17 Grundsätze der Konzeption vom Sonnenhof.
Leitbild des Sonnenhofes
Der Sonnenhof ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe und nimmt seine Aufgaben mit ökumenischer Weite im Sinne evangelischer Diakonie innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahr.
Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere:
- Menschen mit einer geistigen oder auch einer Mehrfach-Behinderung die notwendigen Hilfen anzubieten
- Angehörige von Menschen mit Behinderung in ihrer jeweiligen Lebenssituation zu begleiten
- Mitarbeiter für ihre Arbeit auszubilden und zu qualifizieren
- die Öffentlichkeit in Kirche, Staat und Gesellschaft zu informieren und das Verständnis für Menschen mit Behinderung und die Bereitschaft zum Zusammenleben mit ihnen zu fördern und für ihre Rechte einzutreten.
Folgende Grundsätze bestimmen die Arbeit im Sonnenhof:
1. Unser Verständnis vom Menschen
Jesus ist für uns Leitbild einer Kultur der Achtsamkeit
Jedes Leben ist von Beginn an geschenktes, von Gott verliehenes Leben und somit in gleicher Weise wichtig und wertvoll. Darum besitzt der Mensch mit einer Behinderung die gleiche Würde und verdient denselben Respekt wie jeder andere Mensch. Jedes Leben hat seinen besonderen, eigenen Wert. Es liegt an uns, diesen Wert zu entdecken und jedem Menschen unter uns Raum zur Entfaltung zu geben und eine Kultur der Achtsamkeit zu gestalten. Leitbild ist für uns Jesus, der in besonderer Weise auf solche Menschen zuging, die in der Gefahr standen, von anderen übersehen, vernachlässigt oder abgelehnt zu werden, und sie in die Gemeinschaft mit den Menschen und mit Gott führte.
2. Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung und Erziehung
Wir achten im Heim-, Schul- und Arbeitsalltag darauf, den Menschen mit einer Behinderung nicht zeitlebens als von uns zu lenkendes und zu betreuendes Gegenüber zu betrachten. Es liegt an uns, wahrzunehmen, welche Wünsche und Bedürfnisse der andere hat und ihm dabei zu helfen, sie zu entfalten und zu verwirklichen. Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, selbst Entscheidungen zu treffen und aus den sich ihm bietenden Möglichkeiten auswählen zu können. In Erziehung und Bildung kommt uns dafür eine besondere Verantwortung zu. Übergreifende Interessen werden in der Schule durch die Schülermitverantwortung (SMV), für Erwachsene durch den Heimbeirat wahrgenommen. Um wählen und selbst bestimmen zu können, ist eine orientierende Basis notwendig, im Erziehungsgeschehen bildet sich diese im Erfahren von Freiheit und Begrenzung.
3. Lernfähigkeit
Alle Menschen können lernen, sind fähig zur Kommunikation und zugleich auf diese angewiesen und benötigen Unterstützung für ihre Entwicklung
„Jeder Mensch ist ein Entwurf dessen, was aus ihm werden kann.“ (G. Feuser)
Darum besuchen z.B. alle Kinder und Jugendlichen des Sonnenhofes, unabhängig vom Grad ihrer Behinderung, die Schule. Wenn sich nicht der Schüler nach den Forderungen der Schule, sondern die Schule nach den Möglichkeiten des Schülers richtet, erweist sich: Jeder ist lernfähig; dies gilt lebenslang; es fehlt oft nur an der Geduld, dies zu erkennen und uns auch an kleinsten Schritten zu freuen.
4. Normalität
Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass der Mensch mit einer Behinderung ein Leben so normal wie möglich führen kann
Das gilt z.B. für den Bereich des Essens, des Wohnens, der Schule, der Arbeit und für die Gestaltung der Freizeit. „Normal“ bedeutet für uns: die Bedürfnisse, die wir alle an das Leben haben, ernst nehmen und für den Menschen mit einer Behinderung eine umfassende Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen und auf Sonderlösungen soweit irgend möglich zu verzichten. Zugleich verstehen wir Normalität als ein ständiges Offensein und Ringen um neue, angemessene Gestaltungen.
5. Integration und Inklusion
Unser Ziel ist ein gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderung
Unser Leben ist nicht vollständig, wenn wir Teile davon ausgrenzen. Zum Leben gehört der Mensch mit Behinderung genauso wie z.B. der alte Mensch oder der kranke Mensch. Beispiel Schule: So wichtig Sonderschulen sind, die von allen Kindern mit Behinderung besucht werden können, so muss doch das eigentliche Ziel eine Schule sein, in der Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden und miteinander leben lernen.
Integration bedeutet für uns Teilhabe am sozialen Leben in allen Bereichen (Wohnen, Kindergarten, Schule, Arbeit, Freizeit). Daher unterstützen wir die Teilnahme an vielfältigen Beziehungen in Freundschaften, im gemeinsamen Wohnen, in der Nachbarschaft (z.B. in unseren Außenwohngruppen und im Ambulant Betreuten Wohnen), in Vereinen, in der Kirchengemeinde, in Freizeitunternehmungen usw. Die Offenen Hilfen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, in dem sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in der Region beraten, begleiten und durch vielfältige Angebote unterstützen. Die Freizeitbereiche des Mobilé und die Erwachsenenbildung ermöglichen Integration und Inklusion durch geeignete Angebote.
Die jeweiligen Gemeinschaften, Vereine, Institutionen und die Gesamtgesellschaft des Sozialraumes müssen sich weiter entwickeln, damit sie Teilhabe ermöglichen (Inklusion). Wir fördern alle sozialen Prozesse, die einen barrierefreien Sozialraum verwirklichen.
6. Heterogenität
Unter Heterogenität verstehen wir das Bemühen unter ernsthaftem Einbezug des Wollens der Beteiligten möglichst vielfältige und sich gegenseitig bereichernde Personen zusammen zu bringen
Für die Gestaltung des Wohnens ist uns wichtig, dass die Gruppe nicht allzu groß sein darf (möglichst nicht mehr als 6 Bewohner).
In unseren heterogen zusammengesetzten Gruppen leben beispielsweise Jungen und Mädchen, ältere und jüngere, schwerer und leichter behinderte Menschen. So kann z.B. eines dem anderen helfen oder das ältere dem jüngeren zum Vorbild werden. Auch in Schulklassen mit eher gleichaltrigen Schülern ist, wo immer möglich, auf heterogene Zusammensetzung zu achten. Das Zusammenleben der Erwachsenen Menschen mit Behinderung soll möglichst selbstbestimmt nach jeweiligen Interessen, Vorlieben, Hobbies und Vorstellungen erfolgen.
7. Wohnen im Heim
Ein Heimplatz ist dann ein angemessener Lebensort, wenn er der individuellen Lebenssituation entspricht
Wenn Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung z.B. kein Zuhause mehr haben oder die Eltern mit der täglichen Pflege überfordert sind, oder wenn aus anderen Gründen ein Leben zu Hause sich nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt realisieren lässt, dann kann ein Platz in einer Heimgruppe eine gute und hilfreiche Alternative sein.
Die Bedingungen des Heims müssen jedoch so gestaltet sein, dass ein Leben so normal wie möglich geführt werden kann. Das bedeutet für Kinder z.B., dass ihre Gruppe im Heim möglichst familienähnlich gestaltet wird, während für erwachsene Menschen die Möglichkeit individuellen Wohnens im Vordergrund steht.
8. Unterschiedliche Wohnangebote
Den unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Menschen entsprechen nur sehr differenzierte Wohn- und Lebensmöglichkeiten
Für die unterschiedlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Menschen mit einer Behinderung sind differenzierte Wohnangebote wie z.B. Kleinkindergruppen, Familienwohnen, Paarwohnen, Kurzzeitwohnen, Wohngemeinschaften u.a. zu schaffen. Neben unterschiedlichen Gruppen im Bereich des Sonnenhofgeländes gibt es verschiedene Angebote in den sog. Außenwohngruppen; diese sollen möglichst dezentral in der Region und zugleich gemeindenah liegen. Für Erwachsene mit einer größeren Selbständigkeit in der eigenen Lebensführung ist das Ambulant Betreute Wohnen, auf das gegebenenfalls über ein Wohntraining vorbereitet wird oder das Betreute Wohnen in Familien eine angemessene Wohnform.
9. Arbeit
Nach der Schulentlassung haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit
Wer aus der Schule des Sonnenhofes entlassen worden ist, wird bei der Suche nach einer geeigneten Arbeit unterstützt, z. B. auf dem freien Arbeitsmarkt oder in der WfbM. Häufig ist dies die Beschäftigung in der Werkstatt für Behinderte Menschen, wo er eine seinen Möglichkeiten angepasste Arbeit verrichten kann (mit festen Arbeitszeiten, Sozialversicherung und einem garantierten Mindestlohn). Wenn eine Arbeit in einer WfbM für ihn kein adäquates Angebot ist, sind andere sinnvolle Tätigkeiten außerhalb des Wohnbereichs anzubieten. Für diese Angebote ist die Tagesförderstätte (TFS) zuständig.
10. Erwachsensein
Erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung begegnen wir partnerschaftlich und mit Respektierung ihrer Individualität
Für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung trifft der Begriff „Erziehung“ nicht mehr zu. An die Stelle der Erziehung tritt ein partnerschaftliches Zusammenleben und die Respektierung der jeweiligen Individualität. Im alltäglichen Zusammenleben geht es nicht nur um Betreuung, Pflege, Fürsorge, Therapie, Bildung und Arbeit, sondern auch um die Akzeptanz des So-Seins, um Anerkennung der jeweiligen Persönlichkeit und ihrer besonderen Interessen und Bedürfnisse, sowie um die Schaffung von Freiräumen für Autonomie. Autonomie bedeutet für uns die Respektierung der Persönlichkeit des anderen, jedoch nicht ein sich aus der Verantwortung zurückziehendes Gewährenlassen. Dies würde letztlich zur Einseitigkeit und Begrenzung der Lebensräume und -erfahrungen des anderen führen.
11. Mitwirkung von Angehörigen und gesetzlichen Betreuern
Angehörige und Betreuer sind uns wichtig
Eltern und Verwandte sind auch dann, wenn ihr Kind im Heim lebt, in die Verantwortung für ihr Kind miteinzubeziehen; dies kann je nach Beteiligten in entsprechender Weise auch im Blick auf den erwachsen gewordenen Betroffenen gelten. Je mehr Verantwortung dieser für sich selber übernehmen kann, desto mehr verändert sich die Rolle der Angehörigen. Angehörige und gesetzliche Betreuer werden soweit wie möglich in die Überlegungen und Planungen des Sonnenhofes einbezogen; dabei spielen der Angehörigenbeirat und die gesetzlichen Betreuer, in der Schule der Elternbeirat, eine wichtige Rolle.
Angehörige, die ihr Kind zu Hause betreuen, erhalten Beratung und Begleitung durch die Offenen Hilfen.
12. Wir Mitarbeiter
Wir verstehen uns als Dienstgemeinschaft von Frauen und Männern im Haupt- und Ehrenamt in einer lernenden Organisation
Deshalb unterstützen wir einander in unserer täglichen Arbeit, begegnen uns mit Offenheit, Respekt und Wertschätzung und der Bereitschaft, Konflikte konstruktiv auszutragen und unterschiedliche Interessen auszugleichen. Durch gegenseitige Information schaffen wir Vertrauen und Transparenz. Jeder ist mit seinen Möglichkeiten dafür verantwortlich, dass unter uns Raum geschaffen wird für Angebote der Sinngebung, der Glaubenshilfe und für ein von christlichem Geist bestimmtes Zusammenleben (Galater 6,2).
Unsere Arbeitsverhältnisse sind aufgrund der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk rechtlich geordnet, wobei die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der evangelischen Diakonie den Rahmen hierfür bilden. Für uns verbindlich ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen und Ebenen unserer Arbeit. Leitung und Mitarbeitervertretung (MAV) treffen sich regelmäßig zur gegenseitigen Information und Absprache. Führung und Leitung verstehen wir im Sinne des Führungskonzeptes des Sonnenhofes („Führung durch Zielvereinbarung und nach dem Ausnahmeprinzip“). Seine Grundlagen sind: Partizipation in der Zielfindung, Delegation, Übernahme von Verantwortung und die dafür notwendige Schaffung von Freiräumen; sein Ziel ist die Entwicklung und Erhaltung einer Vertrauenskultur im Sonnenhof.
13. Fachlichkeit
Für die Betreuung von Menschen mit einer Behinderung sind Mitarbeiter mit einer qualifizierten Ausbildung erforderlich
Sie müssen bereit sein, Verantwortung zu übernehmen, ihre Arbeit zu planen und zu reflektieren und ihre Kompetenz durch Fort- und Weiterbildung zu erweitern und ggf. durch Angebote der Praxisbegleitung und Supervision zu stärken.
Auszubildende werden in der Praxis durch gezielte Anleitung in ihrer Kompetenzentwicklung angeleitet.
Wir sehen unsere Fachlichkeit nicht nur in einer qualifizieren Ausbildung, sondern auch in einer beständigen Erweiterung der pädagogischen und agogischen Kompetenzen und einer partnerschaftlichen Haltung (Assistenz) gegenüber Menschen mit Behinderung.
In der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben leisten die Fachdienste mit ihren verschiedenen Angeboten eine wesentliche Hilfe (ärztlicher, psychologischer Dienst, Heilpädagogik, Musiktherapie usw.).
Zur Kompetenz des Mitarbeiters gehört auch die Fähigkeit, neue Mitarbeiter und Nicht-Fachkräfte wie FSJ-ler und Praktikanten in die gemeinsam zu leistende Aufgabe zu integrieren, sie in hilfreicher Weise anzuleiten und sie und ihren Anteil an der Zusammenarbeit sowie der Bewältigung der täglichen Aufgaben zu respektieren. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich ganz, auch emotional, auf den Menschen mit einer Behinderung als Partner einzulassen. Weil wir dazu bereit sind, erleben wir – trotz der Schwere der Aufgabe und bei aller körperlichen und psychischen Belastung –, dass wir nicht nur geben, sondern der Mensch mit einer geistigen Behinderung durch seine Gaben diese partnerschaftliche Beziehung mitgestaltet.
14. Ökonomie und Qualität
Der Einsatz der uns zur Verfügung gestellten Mittel wird durch die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung bestimmt
Jeder Mitarbeiter trägt Mitverantwortung für einen sparsamen, wirtschaftlichen und zielgerichteten Umgang mit den vorhandenen Mitteln (Budgetverantwortung).
Er stellt sich auftretenden Zielkonflikten und arbeitet konstruktiv an Lösungen zu ihrer Behebung mit. So tragen wir nicht nur zur Sicherstellung der Lebensverhältnisse der Menschen mit Behinderung bei, sondern sichern auch die Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit des Sonnenhofes mit seinen Arbeitsplätzen.
Dieser Sicherstellung dient auch die Einhaltung der in den verschiedenen Arbeitsfeldern entwickelten Qualitätsstandards und deren Weiterentwicklung im Sinne einer umfassenden Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Der Qualitätsbeauftragte und die verschiedenen Qualitätszirkel erarbeiten konkrete Vereinbarungen über Ziele, den Einsatz der Ressourcen und notwendige Schritte zur Erhaltung und Weiterentwicklung des im Sonnenhof vorhandenen Leistungsangebotes und schlagen diese zur Umsetzung vor.
15.Umwelt
Wir übernehmen für unsere Umwelt Mitverantwortung und setzen uns für die Bewahrung der Schöpfung ein
Dies schließt eine umweltverträgliche Gestaltung unserer Arbeitsabläufe ein, das Bemühen um eine gesunde Lebensweise und die Verwendung umweltfreundlicher Produkte und Materialien sowie einen sparsamen Umgang mit Energie.
16. Öffentlichkeit
Wir setzen uns ein für Verständnis und Akzeptanz der Bedürfnisse und der Lebensgestaltung der Menschen mit Behinderung nach dem Grundsatz des größtmöglichen Einbezugs des Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sind Teil dieser Gesellschaft und nehmen am öffentlichen Leben teil. Um Verständnis und Akzeptanz für die Bedürfnisse und verschiedenen Lebensgestaltungen von Menschen mit Behinderung zu fördern, ist eine sensible und zugleich engagierte Öffentlichkeitsarbeit von uns allen gefordert. Unser Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung kann dabei Vorbildcharakter bekommen.
Dazu gehört das Vertreten der Rechte und Belange von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit z.B. bei Verbänden, bei Besuchen in Gemeinden und Vereinen oder bei Führungen durch den Sonnenhof, aber auch in der Vertretung unserer Anliegen gegenüber den Verantwortlichen in der (Kommunal-)Politik.
17. Kooperation
Überall, wo es möglich und sinnvoll ist, kooperieren wir
Die Differenzierung des Sonnenhofes in eine Vielzahl von Aufgaben- und Arbeitsfeldern bedingt eine enge Kooperation zwischen den einzelnen Einrichtungsteilen. Wir nehmen einander in unseren verschiedenen Arbeitsbereichen wahr und sind zur Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe bereit. Auch im Blick auf benachbarte und befreundete Einrichtungen und sonstige Anbieter von entsprechenden Dienstleistungen sind wir zur Kooperation bereit. Als eine Einrichtung, die sich auf dem immer stärker herausbildenden „Sozialmarkt“ selbständig und mit einer lebendigen und engagierten Mitarbeiterschaft zu behaupten weiß, setzen wir auf enge, vertrauensvolle und zukunftssichernde Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn und Partnern. Dies schließt aber einen Wettbewerb um die besten Lösungen nicht aus.