Info zum Bundesteilhabegesetz

Im Sonnenhof hat sich ein Arbeitskreis zum Bundesteilhabegesetz gebildet.

Was beabsichtigt das Bundesteilhabegesetz?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eine neue gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Umfangreiche Rechtsänderungen sollen Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Die zentralen Ziele dabei sind (vgl. BMAS):

  • Erwerbsfähigkeit erhalten!
  • Erkrankungen präventiv verhindern!
  • individuelle Unterstützung in den Mittelpunkt stellen!
  • als Mensch mit Behinderungen in der Lage sein, mehr selbst zu bestimmen!
  • Ermöglichung von Bildung, Arbeit und sozialer Teilhabe verbessern!
  • als Mensch mit Behinderung mehr mitbestimmen können!
  • mehr vom eigenen Einkommen übrig haben und weniger Mitbezahlung durch Partner!
  • Leistungsträger besser steuern, damit Leistungen auch erbracht und eine gute Qualität sichergestellt werden kann!

Menschen mit Behinderungen sollen die Unterstützung bekommen, die sie individuell brauchen und wünschen, damit sie voll, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Das BTHG ist somit das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Wir stehen hinter diesem Gesetz und unterstützen es.

Erreicht werden sollen diese Ziele dadurch, dass Eingliederungshilfeleistungen künftig keine Sozialhilfe mehr sind, sondern weitgehend unabhängig von persönlichem Einkommen und Vermögen Nachteile ausgleichen. Diese Leistungen sollen personenzentriert ausgerichtet werden, indem alle zustehenden Leistungen aus den verschiedenen sozialen Sicherungssystemen personenbezogen gebündelt und an den Wünschen der Leistungsberechtigten ausgerichtet werden.

Das BTHG ist folglich für das gesamte Hilfesystem und für uns eine lohnende Herausforderung, der wir uns fachlich und persönlich mit Begeisterung stellen. Damit das Gesetz wirklich umgesetzt werden kann, sind bis zum 01.01.2020 viele Vorarbeiten in den Diensten und Einrichtungen und in allen Bundesländern erforderlich.

Projekt „Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ am Sonnenhof e.V.

Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis: Nun ist es an den Leistungsträgern und Leistungserbringern, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Der Sonnenhof bearbeitet hierfür die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in einem auf zwei Jahre angelegten Projekt. Unter der Leitung und Moderation von Dr. Gabriel Dalferth befasst sich ein 7-köpfiges Steuerungsteam mit der Klärung der mit dem neuen Gesetz verbunden Fragen.

Der Sonnenhof hat die Vision „Teilhabe ermöglichen“. Daher wollen wir aktiv den Übergang der Eingliederungshilfe in das neue System mitgestalten, an der Umsetzung des BTHG auf Bundes- und Länderebene mitwirken und die Chancen des BTHG zur Veränderung der eigenen Leistungsangebote nutzen.

Weitere Informationen:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/bundesteilhabegesetz.html
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/Fragen-und-Antworten/fragen-und-antworten.html
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/