In Sonnenhof gibt es den Heimbeirat, der nach den Bestimmungen des
Heimgesetzes von den wahlberechtigten Bewohnern und Bewohnerinnen
gewählt worden ist. Heimbeiräte haben die Aufgabe, die Interessen der
BewohnerInnen gegenüber MitarbeiterInnen und der Leitung zu vertreten.
Sie haben das Recht, in allen in der Heimmitwirkungsverordnung
geregelten Fragen insbesondere der Gestaltung der Einrichtung, der
Verpflegung, der Zeitabläufe, der Hausordnung und der Freizeit
mitzuberaten.
Um dies lernen zu können, nehmen Heimbeiratsmitglieder regelmäßig an speziellen Fortbildungen teil.
Jedem
Heimbeirat steht ein/e VertrauensmitarbeiterIn zur Seite, der/die von
den Heimbeiratsmitgliedern selbst ausgewählt worden ist. Diese Person
unterstützt den Beirat in seiner Arbeit und wird, wie die
Beiratsmitglieder, ebenfalls fortgebildet. Die Assistenten des
Heimbeirats verstehen sich als VertreterInnen der Interessen der
Heimbeiräte.